„Es wird kalt und ab 1. November gilt die situative Winterreifenpflicht! Wechsle rechtzeitig auf Winterreifen, denn wenn es schneit, ist es zu spät! Winterreifen haben ab 7°C Außentemperatur eine bessere Performance als Sommerreifen. Außerdem ersparst du dir lange Wartezeiten in den Reifenfachbetrieben, wenn du schon jetzt die Reifen für die kalte Jahreszeit wechselst. So bist du sicher unterwegs, egal wie das Wetter wird!“
Es wird Zeit für die Winterreifen - ab 1. November gilt in Österreich wieder die Winterreifenpflicht
Für Pkw besteht in Österreich Winterreifenpflicht. Diese besagt, dass ab 1. November bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, wie z.B. Schnee, Matsch oder Eis, auf allen Rädern Winterreifen zu verwenden sind.
Dass man sich zudem lange Wartezeiten erspart, ist ein weiteres Argument für den zeitgerechten Reifenwechsel. Die Sommerreifen lagert man am besten gleich beim Reifenhändler ein, der für optimale Lagerbedingungen sorgt und sie fürs Umstecken im Frühjahr bereithält. Damit spart man Platz im eigenen Keller bzw. in der Garage.
Weitere Gründe für die rechtzeitige Winterreifenmontage: Neben der Profilstruktur garantieren auch spezielle Gummimischungen auf kalten Fahrbahnen optimalen Grip und Bremseigenschaften, die man mit Sommerreifen niemals erreicht. Wertvolle Hilfen wie ABS und ESP können nur dann richtig arbeiten, wenn die Verbindung zum Asphalt optimal ist, also die richtigen Reifen verwendet werden.
Dazu kommen einige rechtliche/technische Details: Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen. Ein neuer Winterreifen hat zwischen 8 und 10 mm Tiefe. Je weniger Profiltiefe, desto schlechter sind auch die Fahreigenschaften auf Schnee und Matsch. Für optimalen Grip müssen neue Winterreifen allerdings rund 200 bis 300 km auf trockener Fahrbahn eingefahren werden.
Auch Schneeketten gehören zur Winterausrüstung. Bei deren Verwendung wird allerdings empfohlen, nicht schneller als 50 km/h zu fahren.
Einige Punkte zu beachten gibt es ebenfalls bei Spikereifen: Sie dürfen nur zwischen 1. Oktober und 31. Mai verwendet werden. Spikes-bereifte Fahrzeuge müssen am Heck mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sein. Zudem gelten Tempolimits — auf Freilandstraßen 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h. Außerhalb Österreichs sind Spikes nicht überall erlaubt, so etwa in Tschechien und Deutschland (ausgenommen kleines Deutsches Eck).
Übrigens, bei Schneekettenpflicht reicht die Verwendung von Spikereifen nicht.